Die Prüfung für Feinwerkmechaniker/-innen ist bestanden, wenn dein Gesamtergebnis mindestens ausreichend ist. Außerdem musst du im Prüfungsbereich Kundenauftrag mindestens ausreichend erreichen. Im Gesamtergebnis der drei Prüfungsbereiche Fertigungstechnik, Funktionsanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde musst du ebenfalls mindestens ausreichend sein. Zusätzlich musst du in mindestens zwei dieser drei Prüfungsbereiche mindestens ausreichend erreichen und darfst im dritten Prüfungsbereich nicht die Note ungenügend haben.